Der Elternbeirat

Mitglieder des Elternbeirates 2025/2026

Kristin Schulz

Erste Vorsitzende

Klasse 3a und 2b

Alain Wunsch

Zweiter Vorsitzender

Klasse 3b

Markus Maier

Schriftführer

Klasse 2b

Julien Provost

Klasse 1c

Deniz Sahin

Klasse 4c

Tobias Pueltz

Klasse 1a

Buelent Yuecel

Klasse 1a

Angela Waldeck

Klasse 1a

Rob Klarmann

Klasse 1c

Almut Seifert

Klasse 1a und 3b

Yamina Azzabi

Klasse 2a

Sabine Kammerer

Klasse 3b und 4b

Kommt gerne auf uns zuper Mail.sprecht uns an.per Briefkasten.

Kontakte

Email : elternbeirat@grundschule-garching-west.de

Brief: Briefkasten in der Aula

Allgemeines zum Elternbeirat

Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule.

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt (BayEUG).

Der Elternbeirat befasst sich z.B. mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.

Der Elternbeirat ermöglicht Über Elternspenden, Schulfeste oder andere Aktionen Anschaffungen und Zuschüsse, die die Schule nicht tätigen kann.

In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt. Er organisiert u.a. einen Klassen-Elternstammtisch falls dies gewünscht ist.

★ Kann der Elternbeirat Überhaupt etwas erreichen?

Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.

★ Rechte und Pflichten – unter anderem*:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
  • über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
  • über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden ● der Elternbeirat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

*Aus: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

★ An unserer Schule ist der Elternbeirat aktiv!

  • Wir unterstützen die Schule gerne, wo wir können:

    • Bestellung und Koordination der Schulweghelfer
    • Unterstützung bei Projekten/-Tagen der Schule
    • Unterstützung bei der Ausrichtung von Schulelternabenden
    • Mitorganisation und Mitausrichtung von Schulfesten
    • Empfang und Informationsvermittlung bei Elternsprechtagen
    • Ausrichtung eines Stehempfangs für Eltern und Betreuung der Kinder am Tag der Schuleinschreibung und am 1. Schultag der Erstklässler und vieles, vieles mehr
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