Der Elternbeirat
Mitglieder des Elternbeirates 2025/2026
Kristin Schulz
Erste Vorsitzende
Klasse 3a und 2b
Alain Wunsch
Zweiter Vorsitzender
Klasse 3b
Markus Maier
Schriftführer
Klasse 2b
Julien Provost
Klasse 1c
Deniz Sahin
Klasse 4c
Tobias Pueltz
Klasse 1a
Buelent Yuecel
Klasse 1a
Angela Waldeck
Klasse 1a
Rob Klarmann
Klasse 1c
Almut Seifert
Klasse 1a und 3b
Yamina Azzabi
Klasse 2a
Sabine Kammerer
Klasse 3b und 4b
Kommt gerne auf uns zuper Mail.sprecht uns an.per Briefkasten.
Kontakte
Email : elternbeirat@grundschule-garching-west.de
Brief: Briefkasten in der Aula
Allgemeines zum Elternbeirat
Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule.
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt (BayEUG).
Der Elternbeirat befasst sich z.B. mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
Der Elternbeirat ermöglicht Über Elternspenden, Schulfeste oder andere Aktionen Anschaffungen und Zuschüsse, die die Schule nicht tätigen kann.
In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt. Er organisiert u.a. einen Klassen-Elternstammtisch falls dies gewünscht ist.
★ Kann der Elternbeirat Überhaupt etwas erreichen?
Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.
★ Rechte und Pflichten – unter anderem*:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden ● der Elternbeirat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
*Aus: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
★ An unserer Schule ist der Elternbeirat aktiv!
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Wir unterstützen die Schule gerne, wo wir können:
- Bestellung und Koordination der Schulweghelfer
- Unterstützung bei Projekten/-Tagen der Schule
- Unterstützung bei der Ausrichtung von Schulelternabenden
- Mitorganisation und Mitausrichtung von Schulfesten
- Empfang und Informationsvermittlung bei Elternsprechtagen
- Ausrichtung eines Stehempfangs für Eltern und Betreuung der Kinder am Tag der Schuleinschreibung und am 1. Schultag der Erstklässler und vieles, vieles mehr